1. Der Ferienwohnungsmietvertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt, vom Vermieter zugesagt und für die Dauer der Mietzeit bereitgestellt wurde. Eine schriftliche Bestätigung des Mietbuchung wird dem Mieter per Post oder eMail bzw. Fax zugestellt. Sollte bei kurzfristigen Buchungen eine schriftliche Bestätigung nicht moeglich sein, gilt der Mietvertrag dennoch als abgeschlossen.
2. Im Regelfall ist der Mietpreis bis zu 10 Tagen vor Mietbeginn auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen.
3. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
4. Der Vermieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung dem Mieter bereitzustellen, Ausnahmen sind technische Mängel oder Fälle höherer Gewalt, die eine Bereitstellung nicht möglich machen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme des Mietobjektes oder vorzeitiger Abreise die vertraglich vereinbarten Zahlungen zu leisten, abzüglich der dem Vermieter ersparten Aufwendungen (Strom, Wasser etc.). Diese betragen nach Erfahrungswerten ca. 15 % der Mietsumme.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht beanspruchte FeWo´s bzw. Mietzeiten anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Objektes hat der Mieter die in § 4 vereinbarten Zahlungen zu leisten.
6. Es empfiehlt sich bei jeder FeWo-Buchung der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
7. Die vertraglich vereinbarten An- und Abreisezeiten müssen vom Mieter eingehalten werden, es sei denn, dass ausdrücklich Ausnahmen vereinbart wurden.
8. Die Haus- und Wohnungschlüssel sind sorgsam zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung muss der Mieter entsprechende Ersatzkosten begleichen.
9. Die FeWo´s dürfen nur von der in der Mietbestätigung benannten Personenanzahl belegt werden. Haustiere dürfen ausschliesslich nach vorheriger Vereinbarung mit dem Vermieter mitgebracht werden. Die Genehmigung von Haustieren ist in jedem Fall widerruflich, falls durch die Tiere Belästigungen oder Beschwerden ausgelöst werden.
10. Die Vermietung von FeWo´s erfolgt mit vollständigem und intaktem Inventar. Beschädigungen oder Zerstörungen von Inventar sowie aussergewöhnliche Verschmutzungen an der Ausstattung sind durch den Mieter kostenmässig zu ersetzen.
11. Stornogebühren für die Absage von gebuchten FeWo´s werden wie folgt berechnet: Bis 21 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises, 21 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises, ab 14 Tage vor Mietbeginn 85 % des Mietpreises.
12. Gerichtstand ist Hamburg-Altona.
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